09.06.12 –
AKTIV FÜR HOMBERG
Bündnis 90/Die Grünen in Homberg (Efze)
Fraktion im Stadtparlament
Homberg (Efze), 9. Juni 2012
1. Die oben genannten Flächen gem. Angebot der BImA vom 29.05.2012 werden von der Kreisstadt
Homberg (Efze) nicht erworben. Eine Bodenbevorratung durch die HLG im Auftrag der Kreisstadt
Homberg (Efze) findet nicht statt.
2. Der Magistrat wird beauftragt mit der BImA, der HLG und den an einem Erwerb von Gewerbeflächen
interessierten Firmen und Privatpersonen die Gründung einer Gesellschaft zu prüfen, die die o.g.
Flächen erwirbt und als Gewerbegebiet betreibt. Sämtliche Infrastruktur und
Erschließungsmaßnahmen innerhalb des zu gründenden Gewerbegebietes sind Aufgabe dieser
Gesellschaft und gehen nicht zu Lasten der Stadt Homberg (Efze).
3. Eine Beteiligung der Stadt Homberg (Efze) an der Gesellschaft ist möglich. Finanzielle Verpflichtungen
sind auf den Betrag der Zuschüsse für Konversion beschränkt, darüber hinausgehende finanzielle
Verpflichtungen der Stadt Homberg (Efze) sind ausgeschlossen.
4. Innerhalb der o.g. Flächen gem. Angebot der BImA vom 29.05.2012 entstehen keine öffentlichen
Verkehrsflächen oder Versorgungswege, deren Errichtung oder Instandhaltung finanziell zu Lasten der
Stadt Homberg (Efze) oder der Gebührenzahler gehen. Sämtliche entsprechenden Verpflichtungen
und Aufgaben sind durch die betreibenden Gesellschaft zu übernehmen.
Begründung:
Die finanzielle Lage der Stadt schließt eine weitere Belastungen durch die Risiken, die mit dem Erwerb der
Konversionsflächen verbunden sind aus. Die Stadt ist schon heute kaum in der Lage, die finanziellen
Verpflichtungen z.B. im Bereich Abwasserentsorgung zu tragen, die Hinzunahme weiterer Kanalstrecken mit
erheblichem Sanierungsbedarf ist für die Stadt und die Gebührenzahler nicht tragbar.
In Vorbereitung auf den kommunalen Rettungsschirm wird von erheblichen Einschränkungen und Belastungen
gesprochen, die die Bürger zu tragen haben. Gleichzeitig soll die Stadt unkalkulierbare Risiken durch den
Ankauf der Konversionsflächen übernehmen. Dies muss ausgeschlossen werden.
Da Interessenten für Gewerbeflächen scheinbar vorhanden sind, sollte die Gründung eines Gewerbegebietes in
Form einer Gesellschaft vorgenommen werden, die die finanziellen Risiken und die Kosten für die Erschließung
trägt. Diese Gesellschaft soll die Vermarktung der Flächen vorantreiben, ohne die Öffentlichkeit mit den
entstehenden Kosten zu belasten. Durch eine Beteiligung der Stadt können öffentliche Zuschüsse für
Konversion in Anspruch genommen und zur Entwicklung des Gewerbegebietes eingesetzt werden. Die
finanzielle Beteiligung der Stadt darf nicht über die Summe dieser Zuschüsse hinausgehen.
Klaus Bölling
Fraktionsvorsitzender
Medien