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SUMMARY:Kommunalwahlen 2026
DESCRIPTION:Die Kommunalwahlen in Hessen – Ihre Stimme für Homberg und 
 den Schwalm-Eder-Kreis\nAm 15. März 2026 findet in ganz Hessen die allgem
 eine Kommunalwahl statt. An diesem Tag werden die kommunalen Vertretungsor
 gane auf Kommunalebene neu gewählt\, und Sie haben die Möglichkeit\, akt
 iv an der Gestaltung Ihrer Stadt und Ihres Landkreises mitzuwirken.\nWas w
 ird in Homberg gewählt?\nIn unserer Stadt Homberg werden an diesem Tag me
 hrere wichtige Gremien gewählt:\n 	Die Stadtverordnetenversammlung: Sie i
 st das oberste Organ der Gemeinde und trifft die wichtigen Entscheidungen 
 über die Angelegenheiten der Stadt. Die Stadtverordnetenversammlung beste
 ht in Homberg (Efze) gemäß § 38 Abs. 1 HGO aus 37 Mitgliedern. 	Die Ort
 sbeiräte: Für jeden der Stadtteile Hombergs – Allmuthshausen\, Berge\,
  Caßdorf\, Dickershausen\, Holzhausen\, Hombergshausen\, Hülsa\, Lembach
 \, Lützelwig\, Mardorf\, Mörshausen\, Mühlhausen\, Relbehausen\, Rodema
 nn\, Roppershain\, Sondheim\, Steindorf\, Waßmuthshausen\, Welferode und 
 Wernswig – wird ein Ortsbeirat gebildet. Die Mitglieder der Ortsbeiräte
  werden gleichzeitig mit den Stadtverordneten für die Dauer der Wahlzeit 
 der Stadtverordnetenversammlung gewählt. 	Die Anzahl der Mitglieder der v
 erschiedenen Ortsbeiräte beträgt gemäß § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung de
 r Stadt Homberg (Efze) für die Legislaturperiode 2026/2031: 	 		Hombergsh
 ausen\, Relbehausen und Steindorf – jeweils 3 Mitglieder 		Berge\, Dic
 kershausen\, Lembach\, Lützelwig\, Mörshausen\, Rodemann\, Roppershain u
 nd Waßmuthshausen – jeweils 5 Mitglieder 		Allmuthshausen\, Mardorf\, 
 Mühlhausen\, Sondheim und Welferode – jeweils 7 Mitglieder 		Caßdorf\
 , Holzhausen\, Hülsa und Wernswig – jeweils 9 Mitglieder 	 	 	Der Ausl
 änderbeirat: Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländisc
 hen Einwohner der Stadt und berät die Gemeindeorgane in entsprechenden An
 gelegenheiten. Er wird von den wahlberechtigten ausländischen Einwohnern 
 gleichzeitig mit den Stadtverordneten gewählt. Die Anzahl der Mitglieder 
 des Ausländerbeirates in Homberg wurde in der Hauptsatzung auf elf festge
 legt. \n 	Der / die Bürgermeister*in: Zusätzlich zu diesen Wahlen findet
  in unserer Stadt am 15. März 2026 auch die Wahl des Bürgermeisters stat
 t. Bei dieser Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl abgestimmt
 \, wobei derjenige als gewählt gilt\, der mehr als die Hälfte der gülti
 gen Stimmen erhält. Sollte keiner der Bewerber diese Mehrheit erreichen\,
  findet eine Stichwahl statt. Als Termin für eine mögliche Stichwahl wur
 de der 12. April 2026 festgelegt. 	Alle wichtigen Informationen zur Bürge
 rmeisterwahl finden Sie hier. \nWas wird im Schwalm-Eder-Kreis gewählt?\n
 Über die Wahlen auf städtischer Ebene hinaus wird im gesamten Schwalm-Ed
 er-Kreis der Kreistag gewählt. Der Kreistag ist die gewählte Vertretung 
 des Landkreises.\nWer darf wählen?\nFür Stadtverordnetenversammlung\, Bü
 rgermeister und Kreistag: Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbü
 rger\, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sec
 hs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Homberg (Efze) haben
 .\nZusätzlich für den Ortsbeirat: Die Wahlberechtigten müssen seit mind
 estens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im jeweiligen
  Ortsbezirk haben.\nAusländerbeirat: Wahlberechtigt sind die ausländisch
 en Einwohner (einschließlich Staatenlose)\, die am Wahltag das 18. Lebens
 jahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauern
 den Aufenthalt in Homberg (Efze) haben.\nWie wird gewählt?\nDie Wahlen zu
 r Stadtverordnetenversammlung\, zu den Ortsbeiräten und zum Kreistag erfo
 lgen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie verfügen über die Ge
 samtzahl der Sitze an Stimmen und haben die Möglichkeit\, Ihr Wahlrecht f
 lexibel auszuüben:\n 	Kumulieren: Sie können einer Bewerberin oder einem
  Bewerber jeweils bis zu drei Stimmen geben. 	Panaschieren: Sie können Ih
 re Stimmen auf Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen verteilen. \nDi
 e Bürgermeisterwahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Gewä
 hlt ist\, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Ist dies
  bei der Wahl am 15. März 2026 nicht der Fall\, so findet am 12. April 20
 26 eine Stichwahl zwischen den Vorschlägen\, die die meisten Stimmen im e
 rsten Wahlgang erhalten haben\, statt.\nWichtige Fristen / Datumsangaben\n
  	Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einreichung von Wahlvorschlägen: Mon
 tag\, 5. Januar 2026\, 18.00 Uhr. 	Beginn der Briefwahl: Ab dem 2. Februar
  2026 bis zum Freitag\, 13. März 2026 um 13 Uhr können Sie Briefwahlun
 terlagen beantragen. 	Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist 
 dies bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich. 	Kommunalwahl 2026 in den Wah
 llokalen: Sonntag\, 15. März 2026\, 8–18 Uhr 	Letzter Zeitpunkt der Sti
 mmabgabe per Brief ist der Wahlsonntag\, 15. März 2026 um 18 Uhr - hier g
 ilt der Einwurf in den Briefkasten des Rathauses. 	Termin zur Stichwahl im
  Rahmen der Bürgermeisterwahl: Sonntag\, 12. April 2026\, 8–18 Uhr. 	 	
 Quelle: https://www.homberg-efze.de/rathaus-politik/politik/wahlen/kommun
 alwahl-2026/ 
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<h3 class="paragraph h2"><strong>Die Kommunal
 wahlen in Hessen – Ihre Stimme für Homberg und den Schwalm-Eder-Kreis</
 strong></h3>\n<p class="paragraph">Am 15. März 2026 findet in ganz Hessen
  die allgemeine Kommunalwahl statt. An diesem Tag werden die kommunalen Ve
 rtretungsorgane auf Kommunalebene neu gewählt\, und Sie haben die Möglic
 hkeit\, aktiv an der Gestaltung Ihrer Stadt und Ihres Landkreises mitzuwir
 ken.</p>\n<h4 class="paragraph h3"><strong>Was wird in Homberg gewählt?</
 strong></h4>\n<p class="paragraph">In unserer Stadt Homberg werden an dies
 em Tag mehrere wichtige Gremien gewählt:</p>\n<ul class="unordered-list">
  	<li class="list-item unordered-list-item"><strong>Die Stadtverordnetenve
 rsammlung:</strong> Sie ist das oberste Organ der Gemeinde und trifft die 
 wichtigen Entscheidungen über die Angelegenheiten der Stadt. Die Stadtver
 ordnetenversammlung besteht in Homberg (Efze) gemäß § 38 Abs. 1 HGO aus
  37 Mitgliedern.</li> 	<li class="list-item unordered-list-item"><strong>D
 ie Ortsbeiräte:</strong> Für jeden der Stadtteile Hombergs – Allmuthsh
 ausen\, Berge\, Caßdorf\, Dickershausen\, Holzhausen\, Hombergshausen\, H
 ülsa\, Lembach\, Lützelwig\, Mardorf\, Mörshausen\, Mühlhausen\, Relbe
 hausen\, Rodemann\, Roppershain\, Sondheim\, Steindorf\, Waßmuthshausen\,
  Welferode und Wernswig – wird ein Ortsbeirat gebildet. Die Mitglieder d
 er Ortsbeiräte werden gleichzeitig mit den Stadtverordneten für die Daue
 r der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung gewählt.<br /> 	Die Anzahl
  der Mitglieder der verschiedenen Ortsbeiräte beträgt gemäß § 7 Abs. 
 3 der Hauptsatzung der Stadt Homberg (Efze) für die Legislaturperiode 202
 6/2031: 	<ul class="unordered-list"> 		<li class="list-item unordered-list
 -item"><strong>Hombergshausen\, Relbehausen und Steindorf&nbsp\;–</stron
 g>&nbsp\;jeweils 3 Mitglieder</li> 		<li class="list-item unordered-list-i
 tem"><strong>Berge\, Dickershausen\, Lembach\, Lützelwig\, Mörshausen\, 
 Rodemann\, Roppershain und Waßmuthshausen&nbsp\;–</strong> jeweils 5 Mi
 tglieder</li> 		<li class="list-item unordered-list-item"><strong>Allmuths
 hausen\, Mardorf\, Mühlhausen\, Sondheim und Welferode&nbsp\;–</strong>
  jeweils 7 Mitglieder</li> 		<li class="list-item unordered-list-item"><st
 rong>Caßdorf\, Holzhausen\, Hülsa und Wernswig&nbsp\;–</strong> jeweil
 s 9 Mitglieder</li> 	</ul> 	</li> 	<li class="list-item unordered-list-ite
 m"><strong>Der Ausländerbeirat:</strong> Der Ausländerbeirat vertritt di
 e Interessen der ausländischen Einwohner der Stadt und berät die Gemeind
 eorgane in entsprechenden Angelegenheiten. Er wird von den wahlberechtigte
 n ausländischen Einwohnern gleichzeitig mit den Stadtverordneten gewählt
 . Die Anzahl der Mitglieder des Ausländerbeirates in Homberg wurde in der
  Hauptsatzung auf elf festgelegt.</li> </ul>\n<ul class="unordered-list"> 
 	<li class="list-item unordered-list-item"><strong>Der / die Bürgermeiste
 r*in:</strong> Zusätzlich zu diesen Wahlen findet in unserer Stadt am 15.
  März 2026 auch die Wahl des Bürgermeisters statt. Bei dieser Wahl wird 
 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl abgestimmt\, wobei derjenige als g
 ewählt gilt\, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sol
 lte keiner der Bewerber diese Mehrheit erreichen\, findet eine Stichwahl s
 tatt. Als Termin für eine mögliche Stichwahl wurde der 12. April 2026 fe
 stgelegt.<br /> 	<a class="hyperlink metropolis-primary-button internal-li
 nk" href="https://www.homberg-efze.de/rathaus-politik/politik/wahlen/kommu
 nalwahl-2026/buergermeisterwahl-2026/" title="Springe zu Webseite &quot\;B
 ürgermeisterwahl 2026&quot\;">Alle wichtigen Informationen zur Bürgermei
 sterwahl finden Sie hier.</a></li> </ul>\n<h4 class="paragraph h3"><strong
 >Was wird im Schwalm-Eder-Kreis gewählt?</strong></h4>\n<p class="paragra
 ph">Über die Wahlen auf städtischer Ebene hinaus wird im gesamten Schwal
 m-Eder-Kreis der Kreistag gewählt. Der Kreistag ist die gewählte Vertret
 ung des Landkreises.</p>\n<h4 class="paragraph h3"><strong>Wer darf wähle
 n?</strong></h4>\n<p class="paragraph"><strong>Für Stadtverordnetenversam
 mlung\, Bürgermeister und Kreistag:</strong> Wahlberechtigt sind alle <st
 rong>Deutschen und Unionsbürger</strong>\, die am Wahltag das 18. Lebensj
 ahr vollendet und seit <strong>mindestens sechs Wochen</strong> ihren Wohn
 sitz oder dauernden Aufenthalt in Homberg (Efze) haben.</p>\n<p class="par
 agraph"><strong>Zusätzlich für den Ortsbeirat:</strong> Die Wahlberechti
 gten müssen seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Au
 fenthalt im <strong>jeweiligen Ortsbezirk</strong> haben.</p>\n<p class="p
 aragraph"><strong>Ausländerbeirat:</strong> Wahlberechtigt sind die <stro
 ng>ausländischen Einwohner (einschließlich Staatenlose)</strong>\, die a
 m Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit <strong>mindestens sechs W
 ochen</strong> ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Homberg (Efze) 
 haben.</p>\n<h4 class="paragraph h3"><strong>Wie wird gewählt?</strong></
 h4>\n<p class="paragraph">Die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung\, zu 
 den Ortsbeiräten und zum Kreistag erfolgen nach den Grundsätzen der Verh
 ältniswahl. Sie verfügen über die Gesamtzahl der Sitze an Stimmen und h
 aben die Möglichkeit\, Ihr Wahlrecht flexibel auszuüben:</p>\n<ul class=
 "unordered-list"> 	<li class="list-item unordered-list-item"><strong>Kumul
 ieren:</strong> Sie können einer Bewerberin oder einem Bewerber <strong>j
 eweils bis zu drei Stimmen</strong> geben.</li> 	<li class="list-item unor
 dered-list-item"><strong>Panaschieren:</strong> Sie können Ihre Stimmen a
 uf <strong>Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen</strong> verteilen.
 </li> </ul>\n<p class="paragraph">Die Bürgermeisterwahl erfolgt nach den 
 Grundsätzen der Mehrheitswahl. Gewählt ist\, wer mehr als die Hälfte de
 r gültigen Stimmen erhält. Ist dies bei der Wahl am 15. März 2026 nicht
  der Fall\, so findet am 12. April 2026 eine Stichwahl zwischen den Vorsch
 lägen\, die die meisten Stimmen im ersten Wahlgang erhalten haben\, statt
 .</p>\n<h4 class="paragraph h3"><strong>Wichtige Fristen / Datumsangaben</
 strong></h4>\n<ul class="unordered-list"> 	<li class="list-item unordered-
 list-item">Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einreichung von Wahlvorschlä
 gen: <strong>Montag\, 5. Januar 2026\, 18.00 Uhr</strong>.</li> 	<li class
 ="list-item unordered-list-item">Beginn der Briefwahl: Ab dem <strong>2. F
 ebruar 2026&nbsp\;bis zum Freitag\, 13. März 2026&nbsp\;um 13 Uhr</strong
 > können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.<br /> 	Im Falle nachgewiesen
 er plötzlicher Erkrankung ist dies bis zum <strong>Wahlsonntag um 15 Uhr<
 /strong> möglich.</li> 	<li class="list-item unordered-list-item">Kommuna
 lwahl 2026 in den Wahllokalen: <strong>Sonntag\, 15. März 2026\, 8–18 U
 hr</strong></li> 	<li class="list-item unordered-list-item">Letzter Zeitpu
 nkt der Stimmabgabe per Brief ist der <strong>Wahlsonntag\, 15. März 2026
  um 18 Uhr</strong> - hier gilt der Einwurf in den Briefkasten des Rathaus
 es.</li> 	<li class="list-item unordered-list-item">Termin zur Stichwahl i
 m Rahmen der Bürgermeisterwahl: <strong>Sonntag\, 12. April 2026\, 8–18
  Uhr</strong>.<br /> 	<br /> 	Quelle:&nbsp\;<a href="https://www.homberg-e
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